Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. B830/05, im 15 März 2006
Einspruch-Nr. Nr. 17803
Urteilsspruch-Nr.B830/05
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 17803
Urteilsspruch-Nr.B830/05
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
Zurückweisung der Beschwerde einer Gemeinde mangels innerhalb der Beschwerdefrist gefassten Beschlusses des nach der Oö Gemeindeordnung 1990 hiefür zuständigen Gemeindevorstandes
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Auszug
Beschluss Nr. B830/05 im Verfassungsgerichtshof, im 15 März 2006
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum15.03.2006GeschäftszahlB830/05Sammlungsnummer17803LeitsatzZurückweisung der Beschwerde einer Gemeinde mangels innerhalb der Beschwerdefrist gefassten Beschlusses des nach der Oö Gemeindeordnung 1...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes