Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. B830/05, im 15 März 2006

Verfassungsgerichtshof

Einspruch-Nr. Nr. 17803
Urteilsspruch-Nr.B830/05
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Zurückweisung der Beschwerde einer Gemeinde mangels innerhalb der Beschwerdefrist gefassten Beschlusses des nach der Oö Gemeindeordnung 1990 hiefür zuständigen Gemeindevorstandes

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Auszug


Beschluss Nr. B830/05 im Verfassungsgerichtshof, im 15 März 2006

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.03.2006

Geschäftszahl

B830/05

Sammlungsnummer

17803

Leitsatz

Zurückweisung der Beschwerde einer Gemeinde mangels innerhalb der Beschwerdefrist gefassten Beschlusses des nach der Oö Gemeindeordnung 1...

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