Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B547/05, im 27 September 2005
Einspruch-Nr. Nr. 17634
Urteilsspruch-Nr.B547/05
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 17634
Urteilsspruch-Nr.B547/05
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
Verletzung im Eigentumsrecht durch denkunmögliche Vorschreibung einer restlichen Pauschalgebühr für den Abschluss eines Vergleichs betreffend Mietzinse auf Basis der Annahme einer Disposition auch über künftige Benützungsentgelte für unbestimmte Zeit; Verpflichtung des Beklagten auf künftige Leistung des Mietzinses aus der pünktlichen Zahlung der im Vergleich vereinbarten Raten und reduzierten Mietzinse nicht ableitbar
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Auszug
Erkenntnis Nr. B547/05 im Verfassungsgerichtshof, im 27 September 2005
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum27.09.2005GeschäftszahlB547/05Sammlungsnummer17634LeitsatzVerletzung im Eigentumsrecht durch denkunmögliche Vorschreibung einer restlichen Pauschalgebühr für den Abschluss eines Vergleichs betreffend Mietzinse auf Basis der Annahme einer Disposition auch über künftige Benützungsentgelte für unbestimmte Zeit; Verpflichtung...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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