Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. V128/03, im 13 Juni 2005
Einspruch-Nr. Nr. 17572
Urteilsspruch-Nr.V128/03
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 17572
Urteilsspruch-Nr.V128/03
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
Gesetzwidrigkeit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h im Ortsgebiet mangels ausreichenden Ermittlungsverfahrens vor Verordnungserlassung; gebotene Interessenabwägung nicht nachvollziehbar
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Auszug
Erkenntnis Nr. V128/03 im Verfassungsgerichtshof, im 13 Juni 2005
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum13.06.2005GeschäftszahlV128/03Sammlungsnummer17572LeitsatzGesetzwidrigkeit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h im Ortsgebiet mangels ausreichenden Ermittlungsverfahrens vor Verordnungserlassung; gebotene Interessenabwägung nicht nachvollziehbarSpruchI.1. Der Punkt I. der Verordnung des Bürgermeisters der Marktgemeinde Perchtoldsdorf vom 20. November 1997, Zl. Z-40/97-2, idF vom 1. Dezember 1997, Zl. Z-40/97-3, mit der das Überschreiten einer Fahrgeschwindigkeit von 40 km/h auf sämtlichen Gemeindestraßen im Ortsgebiet von Perchtoldsdorf verboten wurde, wird als gesetzwidrig aufgehoben.2. Die Aufhebung tritt mit 31. Dezember 2005 in Kraft.II. Die Niederösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Landesgesetzblatt verpflichtet.III. Im Übrigen wird der Verordnungsprüfungsantrag zurückgewiesen....Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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