Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B1473/04, im 07 Juni 2005
Einspruch-Nr. Nr. 17543
Urteilsspruch-Nr.B1473/04
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 17543
Urteilsspruch-Nr.B1473/04
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
Keine Verletzung des Versammlungsrechts durch Untersagung der Kundgebung "Heldengräber für Helden, Neuerliche Zuerkennung des Ehrengrabstatus für die Ruhestätte von Major Walter Nowotny" aufgrund der Annahme von Verletzungen des Verbotsgesetzes
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Auszug
Erkenntnis Nr. B1473/04 im Verfassungsgerichtshof, im 07 Juni 2005
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum07.06.2005GeschäftszahlB1473/04Sammlungsnummer17543LeitsatzKeine Verletzung des Versammlungsrechts durch Untersagung der Kundgebung "Heldengräber für Helden, Neuerliche Zuerkennung des Ehrengrabstatus für die Ruhestätte von Major Walter Nowotny" aufgrund der Annahme von Verletzungen des Verb...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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