Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. V41/05 ua, im 06 Juni 2005
Einspruch-Nr. Nr. 17530
Urteilsspruch-Nr.V41/05 ua
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 17530
Urteilsspruch-Nr.V41/05 ua
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
Zurückweisung der Individualanträge der Mitinhaberin einer Apotheke auf Aufhebung zweier Verordnungen betreffend Erklärung bestimmter Straßenstellen zu einer Wohnstraße sowie einer Fahrverbotsverordnung mangels direkter rechtlicher Betroffenheit der Antragstellerin
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Auszug
Beschluss Nr. V41/05 ua im Verfassungsgerichtshof, im 06 Juni 2005
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum06.06.2005GeschäftszahlV41/05 uaSammlungsnummer17530LeitsatzZurückweisung der Individualanträge der Mitinhaberin einer Apotheke auf Aufhebung zweier Verordnungen betreffend Erklärung bestimmter Straßenstellen zu einer Wohnstraße sowie einer Fahrverbotsverordnung mangels direkter rechtlicher Betroffenheit der AntragstellerinSpruchDie Anträge werden zurückgewiesen.BegründungBegründung:1.1. Mit ih...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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BETRIFFT
ERWÄHNT von