Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. V41/05 ua, im 06 Juni 2005

Verfassungsgerichtshof

Einspruch-Nr. Nr. 17530
Urteilsspruch-Nr.V41/05 ua
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Zurückweisung der Individualanträge der Mitinhaberin einer Apotheke auf Aufhebung zweier Verordnungen betreffend Erklärung bestimmter Straßenstellen zu einer Wohnstraße sowie einer Fahrverbotsverordnung mangels direkter rechtlicher Betroffenheit der Antragstellerin

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Auszug


Beschluss Nr. V41/05 ua im Verfassungsgerichtshof, im 06 Juni 2005

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.06.2005

Geschäftszahl

V41/05 ua

Sammlungsnummer

17530

Leitsatz

Zurückweisung der Individualanträge der Mitinhaberin einer Apotheke auf Aufhebung zweier Verordnungen betreffend Erklärung bestimmter Straßenstellen zu einer Wohnstraße sowie einer Fahrverbotsverordnung mangels direkter rechtlicher Betroffenheit der Antragstellerin

Spruch

Die Anträge werden zurückgewiesen.

Begründung

Begründung:

1.1. Mit ih...

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