Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. B1036/04, im 04 März 2005

Verfassungsgerichtshof

Urteilsspruch-Nr.B1036/04
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrags nach Zurückweisung der Beschwerde wegen nicht behobenen Mangels formeller Erfordernisse und Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos

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Auszug


Beschluss Nr. B1036/04 im Verfassungsgerichtshof, im 04 März 2005

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.03.2005

Geschäftszahl

B1036/04

Sammlungsnummer

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Leitsatz

Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrags nach Zurückweisung der Beschwerde wegen nicht behobenen Mangels formeller Erfordernisse und Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als aussichtslos

Spruch

Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgewi...

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