Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B962/03, im 01 März 2005
Einspruch-Nr. Nr. 17449
Urteilsspruch-Nr.B962/03
Angeklagte:08/07/2009
Einspruch-Nr. Nr. 17449
Urteilsspruch-Nr.B962/03
Angeklagte:08/07/2009
Zusammenfassung
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Kaufvertrags über ein Waldgrundstück wegen Widerspruchs zum öffentlichen Interesse an der Erhaltung eines wirtschaftlich gesunden land- oder forstwirtschaftlichen Grundbesitzes in Folge Entstehens einer unwirtschaftlich kleinen Nutzfläche
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Auszug
Erkenntnis Nr. B962/03 im Verfassungsgerichtshof, im 01 März 2005
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum01.03.2005GeschäftszahlB962/03Sammlungsnummer17449LeitsatzKeine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung eines Kaufvertrags über ein Waldgrundstück wegen Widerspruchs zum öffentlichen Interesse an der Erhaltung eines wirtschaftlich gesunden land- oder forstwirtschaftlichen Grundbesitzes in Folge Entstehens einer unwirtschaftlich kleinen NutzflächeSpruchDer Be...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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