Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. V79/04, im 28 Februar 2005

Verfassungsgerichtshof

Urteilsspruch-Nr.V79/04
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung der Verordnung der Bundesministerin für Justiz betreffend die Errichtung einer weiteren Notarstelle in Wien - Donaustadt mangels Eingriffs in die Rechtssphäre des antragstellenden Notars

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Auszug


Beschluss Nr. V79/04 im Verfassungsgerichtshof, im 28 Februar 2005

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.2005

Geschäftszahl

V79/04

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung der Verordnung der Bundesministerin für Justiz b...

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