Auszug
Erkenntnis Nr. B1551/03 im Verfassungsgerichtshof, im 06 Oktober 2004
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum06.10.2004GeschäftszahlB1551/03Sammlungsnummer******SpruchDer Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.Der Bescheid wird aufgehoben.Der Bund (Bundesministerin für Gesundheit und Frauen) ist schuldig, dem Beschwerdef...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
