Erkenntnis im Verfassungsgerichtshof Nr. B1551/03, im 06 Oktober 2004

Verfassungsgerichtshof

Urteilsspruch-Nr.B1551/03
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Auszug


Erkenntnis Nr. B1551/03 im Verfassungsgerichtshof, im 06 Oktober 2004

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.10.2004

Geschäftszahl

B1551/03

Sammlungsnummer

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Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerin für Gesundheit und Frauen) ist schuldig, dem Beschwerdef...

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