Auszug
Erkenntnis Nr. B587/03 im Verfassungsgerichtshof, im 06 Oktober 2004
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum06.10.2004GeschäftszahlB587/03Sammlungsnummer******SpruchDie beschwerdeführende Partei ist durch den...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
