Beschluss im Verfassungsgerichtshof Nr. B776/04, im 28 September 2004

Verfassungsgerichtshof

Urteilsspruch-Nr.B776/04
Angeklagte:08/07/2009

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Einstellung des Verfahrens als gegenstandslos nach ersatzloser Behebung der angefochtenen Beitragsvorschreibung; Kostenzuspruch

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Auszug


Beschluss Nr. B776/04 im Verfassungsgerichtshof, im 28 September 2004

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.09.2004

Geschäftszahl

B776/04

Sammlungsnummer

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