Entscheidungstext 7Ob65/08x - Oberster Gerichtshof, 09 April 2008

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.7Ob65/08x

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Gitschthaler als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin Maria T*****, vertreten durch Dr. Karl Heinz Kramer, Rechtsanwalt in Villach, gegen den Antragsgegner Adolf T*****, wegen Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Antragsgegners gegen den Beschluss des Landesgerichts Klagenfurt als Rekursgericht vom 12. Oktober 2007, GZ 2 R 246/07i-47, den Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 7Ob65/08x - Oberster Gerichtshof, 09 April 2008

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

09.04.2008

Geschäftszahl

7Ob65/08x

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichts...

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