Entscheidungstext 7Ob46/08b - Oberster Gerichtshof, 12 März 2008

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.7Ob46/08b

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Verlassenschaftssache des am 3. Februar 2001 verstorbenen Josef L*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der erbserklärten Tochter des Erblassers Gisela K*****, vertreten durch Dr. Helmut Atzl, Rechtsanwalt in Kufstein, gegen den Beschluss des Landesgerichts Innsbruck als Rekursgericht vom 27. Dezember 2007, GZ 51 R 100/07s-171, mit dem der Rekurs der genannten Tochter des Erblassers gegen den Beschluss des Bezirksgerichts Kufstein vom 9. Jänner 2007, GZ 9 A 71/01m-147, zurückgewiesen wurde, den Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 7Ob46/08b - Oberster Gerichtshof, 12 März 2008

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

12.03.2008

Geschäftszahl

7Ob46/08b

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Verlassenschaftssache des am 3. Februar 2001 verstorbenen Josef L*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs...

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