Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Baumann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Veith und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Franziska W*****, vertreten durch Göbel & Groh Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei U***** AG, *****, vertreten durch Dr. Elisabeth Messner, Rechtsanwältin in Wien, wegen 1.617,27 EUR sA, über den Delegierungsantrag der beklagten Partei den Beschluss
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Auszug
Entscheidungstext 2Nc6/08t - Oberster Gerichtshof, 29 Februar 2008
GerichtOGHEntscheidungsdatum29.02.2008Geschäftszahl2Nc6/08tKopfDer Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Baumann als Vorsitzenden s...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Beteiligungen
BETRIFFT
- Rechtssätz 8Nd3/87; - Oberster Gerichtshof, 27 Februar 1987
- Rechtssätz RS0046589 - Oberster Gerichtshof, 17 März 1988
ERWÄHNT von
