Entscheidungstext 6Ob10/08a - Oberster Gerichtshof, 21 Februar 2008

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.6Ob10/08a

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Monika B*****, vertreten durch Dr. Rudolf Riedl, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Mag. Christoff B*****, wegen 31.889,47 EUR sA und Feststellung (Streitwert 16.000 EUR), über die außerordentliche Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht vom 16. November 2007, GZ 11 R 88/07b-13, in nichtöffentlicher Sitzung den

                               Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 6Ob10/08a - Oberster Gerichtshof, 21 Februar 2008

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

21.02.2008

Geschäftszahl

6Ob10/08a

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten G...

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