Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache der Hannelore S*****, wegen Genehmigung einer Klage, über den ordentlichen Revisionsrekurs der betroffenen Partei, vertreten durch den Sachwalter Dr. Erich S*****, dieser vertreten durch Dr. Elmar Ther, Rechtsanwalt in Villach, gegen den Beschluss des Landesgerichts Klagenfurt als Rekursgericht vom 9. August 2007, GZ 2 R 185/07v-123, womit der Beschluss des Bezirksgerichts Villach vom 3. Juli 2007, GZ 32 P 18/05z-116, bestätigt wurde, den Beschluss
gefasst:Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Entscheidungstext 5Ob2/08t - Oberster Gerichtshof, 22 Januar 2008
GerichtOGHEntscheidungsdatum22.01.2008Geschäftszahl5Ob2/08tKopfDer Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Gro...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Beteiligungen
BETRIFFT
ERWÄHNT von
