Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Univ.-Doz. Dr. Bydlinski und Dr. Fichtenau als weitere Richter in der beim Landesgericht Salzburg zu 12 Cg 202/07i anhängigen Rechtssache der klagenden Partei Dr. Friedrich D*****, wider die beklagte Partei Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur in Wien, wegen 117.521,74 EUR sA, folgenden
Beschlussgefasst:Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Entscheidungstext 1Nc106/07i - Oberster Gerichtshof, 18 Dezember 2007
GerichtOGHEntscheidungsdatum18.12.2007Geschäftszahl1Nc106/07iKopfDer Oberste Gerichtshof ha...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
