Entscheidungstext 6Ob239/07a - Oberster Gerichtshof, 12 Dezember 2007

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.6Ob239/07a

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei T***** AG, *****, vertreten durch WT Tautschnig Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Klagenfurt, gegen die beklagte Partei Michael K*****, vertreten durch Dr. Wolfgang Blaschitz, Rechtsanwalt in Wien, wegen Unterlassung (Streitwert 19.620 EUR), Widerrufs (Streitwert 5.000 EUR) und Veröffentlichung (Streitwert 5.000 EUR), über die außerordentliche Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht vom 11. Juni 2007, GZ 2 R 80/07k-22, in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 6Ob239/07a - Oberster Gerichtshof, 12 Dezember 2007

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

12.12.2007

Geschäftszahl

6Ob239/07a

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs D...

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