Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Pimmer als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache Hannes W*****, über den Revisionsrekurs des Betroffenen gegen den Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 18. Juli 2007, GZ 45 R 240/07p-142, womit der Beschluss des Bezirksgerichtes Meidling vom 14. Februar 2007, GZ 26 P 40/05t-132, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss
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Auszug
Entscheidungstext 6Ob210/07m - Oberster Gerichtshof, 13 September 2007
GerichtOGHEntscheidungsdatum13.09.2007Geschäftszahl6Ob210/07mKopfDer Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Pimmer als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. K...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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Beteiligungen
BETRIFFT
- Rechtssätz 3Ob563/86; - Oberster Gerichtshof, 18 Juni 1986
- Rechtssätz 4Ob589/89; - Oberster Gerichtshof, 10 Oktober 1989
- Rechtssätz 2Ob579/94; - Oberster Gerichtshof, 13 Oktober 1994
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