Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Gernot S*****, vertreten durch Dr. Peter Burgstaller und andere Rechtsanwälte in Linz, gegen die beklagte Partei DI Francisco G*****, vertreten durch Dr. Clemens Thiele, Rechtsanwalt in Salzburg, wegen Unterlassung (Streitwert im Provisorialverfahren 34.340 EUR), über den außerordentlichen Revisionsrekurs der beklagten Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Linz als Rekursgericht vom 3. April 2007, GZ 4 R 58/07p-13, den Beschluss
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Auszug
Entscheidungstext 4Ob97/07d - Oberster Gerichtshof, 10 Juli 2007
GerichtOGHEntscheidungsdatum10.07.2007Geschäftszahl4Ob97/07dKopfDer Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als w...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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Beteiligungen
BETRIFFT
- Rechtssätz 4Ob162/89; - Oberster Gerichtshof, 19 Dezember 1989
- Rechtssätz 4Ob82/92; - Oberster Gerichtshof, 24 November 1992
- Rechtssätz 4Ob82/92; - Oberster Gerichtshof, 24 November 1992
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