Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Univ. Doz. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. E. Solé und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj. Denise M*****, und des mj. Leon M*****, infolge Revisionsrekurses des Vaters Gerhard M*****, vertreten durch Dr. Reinhard Roßkopf, Rechtsanwalt in Wien, gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 30. November 2006, GZ 48 R 262/06v-134, mit dem der Beschluss des Bezirksgerichts Liesing vom 27. Juli 2006, GZ 1 P 79/01b-127, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss
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Auszug
Entscheidungstext 1Ob82/07a - Oberster Gerichtshof, 05 Juni 2007
GerichtOGHEntscheidungsdatum05.06.2007Geschäftszahl1Ob82/07aKopfDer Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Univ. Doz. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. E. Solé und Dr. Schwarzen...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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