Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Daniela S*****, vertreten durch Dr. Alfons Adam und Mag. Gernot Steier, Rechtsanwälte in Neulengbach, gegen die beklagte Partei Christa F*****, vertreten durch Dr. Robert Galler, Rechtsanwalt in Salzburg, wegen EUR 115.000,-- sA, infolge außerordentlicher Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Linz als Berufungsgericht vom 30. August 2006, GZ 6 R 94/06w-54, in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss
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Auszug
Entscheidungstext 2Ob229/06z - Oberster Gerichtshof, 24 Mai 2007
GerichtOGHEntscheidungsdatum24.05.2007Geschäftszahl2Ob229/06zKopfDer Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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