Entscheidungstext 3Ob94/07f - Oberster Gerichtshof, 23 Mai 2007

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.3Ob94/07f

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Prückner, Hon. Prof. Dr. Sailer und Dr. Jensik sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache des Betroffenen Franz H*****, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses des Betroffenen, vertreten durch Mag. Rainer Samek, Rechtsanwalt in Krems an der Donau als Verfahrenshelfer, gegen den Beschluss des Landesgerichts Krems an der Donau als Rekursgericht vom 19. Februar 2007, GZ 2 R 176/06d-14, womit der Beschluss des Bezirksgerichts Krems an der Donau vom 20. September 2006, GZ 18 P 93/06x-2, bestätigt wurde, den Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 3Ob94/07f - Oberster Gerichtshof, 23 Mai 2007

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

23.05.2007

Geschäftszahl

3Ob94/07f

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Prückner, Hon. Prof. Dr. Sailer und Dr. Jensik sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Fichtenau als weitere Richte...

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