Entscheidungstext 4Ob93/07s - Oberster Gerichtshof, 22 Mai 2007

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.4Ob93/07s

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Verein für Konsumenteninformation, Wien 6, Linke Wienzeile 18, vertreten durch Kosesnik-Wehrle & Langer Rechtsanwälte KEG in Wien, gegen die beklagte Partei m***** Aktiengesellschaft, *****, vertreten durch Dr. Wolfgang Richter, Rechtsanwalt in Wien, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung (Streitwert 25.000 EUR), über die Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien vom 19. Februar 2007, GZ 4 R 176/06s-10, in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 4Ob93/07s - Oberster Gerichtshof, 22 Mai 2007

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

22.05.2007

Geschäftszahl

4Ob93/07s

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitze...

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