Entscheidungstext 4Nc10/07v - Oberster Gerichtshof, 07 Mai 2007

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.4Nc10/07v

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Jensik als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach dem am 26. Februar 2007 verstorbenen Herbert B*****, zuletzt wohnhaft in *****, AZ 9 A 42/07v des Bezirksgerichts Mürzzuschlag, über den Delegierungsantrag der minderjährigen Kinder Bianca und Vanessa B*****, den Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 4Nc10/07v - Oberster Gerichtshof, 07 Mai 2007

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

07.05.2007

Geschäftszahl

4Nc10/07v

Kopf

Der Obe...

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