Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Jensik als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach dem am 26. Februar 2007 verstorbenen Herbert B*****, zuletzt wohnhaft in *****, AZ 9 A 42/07v des Bezirksgerichts Mürzzuschlag, über den Delegierungsantrag der minderjährigen Kinder Bianca und Vanessa B*****, den Beschluss
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Auszug
Entscheidungstext 4Nc10/07v - Oberster Gerichtshof, 07 Mai 2007
GerichtOGHEntscheidungsdatum07.05.2007Geschäftszahl4Nc10/07vKopfDer Obe...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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