Entscheidungstext 11Os13/07g - Oberster Gerichtshof, 24 April 2007

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.11Os13/07g

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat am 24. April 2007 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Ebner, Dr. Danek, Dr. Schwab und Dr. Lässig als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Dr. Frizberg als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Jolanta K***** wegen des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung der Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 10. Oktober 2006, GZ 031 Hv 121/06y-15, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 11Os13/07g - Oberster Gerichtshof, 24 April 2007

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

24.04.2007

Geschäftszahl

11Os13/07g

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 24. April 2007 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner als Vorsitzenden sow...

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