Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat am 19. April 2007 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Holzweber als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Philipp und Hon. Prof. Dr. Schroll als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Dr. Frizberg als Schriftführerin gegen Mag. Herwig B***** wegen mehrerer Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB, AZ 021 E Hv 138/06z des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, über die Grundrechtsbeschwerde des Genannten vom 21. Februar 2007 (ON 344) nach Einsichtnahme durch die Generalprokurator in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:
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Auszug
Entscheidungstext 14Os30/07d - Oberster Gerichtshof, 19 April 2007
GerichtOGHEntscheidungsdatum19.04.2007Geschäftszahl14Os30/07dKopfDer O...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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