Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Firmenbuchsache der im Firmenbuch des Landesgerichts Linz zu FN ***** eingetragenen P*****-GmbH mit dem Sitz in P***** über den außerordentlichen Revisionsrekurs des (abberufenen) Geschäftsführers und Vertreters der Mehrheitsgesellschafterin Ing. Fritz B*****, Bürgermeister der Gemeinde P*****, vertreten durch Dr. Helmut Blum, Rechtsanwalt in Linz, gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Linz als Rekursgericht vom 10. Jänner 2007, GZ 6 R 1/07w-13, in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss
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Auszug
Entscheidungstext 6Ob35/07a - Oberster Gerichtshof, 16 März 2007
GerichtOGHEntscheidungsdatum16.03.2007Geschäftszahl6Ob35/07aKopfDer Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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