Entscheidungstext 11Os138/06p - Oberster Gerichtshof, 23 Januar 2007

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.11Os138/06p

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat am 23. Jänner 2007 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Ebner und Dr. Lässig als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Kikinger als Schriftführer, in der Strafsache gegen Muhamed S***** und andere Angeklagte wegen des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB sowie einer weiteren strafbaren Handlung, AZ 17 Ur 293/06g des Landesgerichtes für Strafsachen Graz, über die Grundrechtsbeschwerde des Angeklagten Peda B***** gegen den Beschluss des Oberlandesgerichtes Graz als Beschwerdegericht vom 30. November 2006, AZ 9 Bs 376/06x (ON 34 der Ur-Akten), nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 11Os138/06p - Oberster Gerichtshof, 23 Januar 2007

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

23.01.2007

Geschäftszahl

11Os138/06p

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 23. Jänner 2007 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner als Vorsitzenden sowie...

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