Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat am 23. Jänner 2007 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Ebner und Dr. Lässig als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Kikinger als Schriftführer, in der Strafsache gegen Muhamed S***** und andere Angeklagte wegen des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB sowie einer weiteren strafbaren Handlung, AZ 17 Ur 293/06g des Landesgerichtes für Strafsachen Graz, über die Grundrechtsbeschwerde des Angeklagten Peda B***** gegen den Beschluss des Oberlandesgerichtes Graz als Beschwerdegericht vom 30. November 2006, AZ 9 Bs 376/06x (ON 34 der Ur-Akten), nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss
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Auszug
Entscheidungstext 11Os138/06p - Oberster Gerichtshof, 23 Januar 2007
GerichtOGHEntscheidungsdatum23.01.2007Geschäftszahl11Os138/06pKopfDer Oberste Gerichtshof hat am 23. Jänner 2007 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner als Vorsitzenden sowie...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Beteiligungen
BETRIFFT
- Rechtssätz 14Os82/03; - Oberster Gerichtshof, 24 Juni 2003
- Rechtssätz 12Os15/93; - Oberster Gerichtshof, 09 Februar 1993
ERWÄHNT von
