Entscheidungstext 12Os136/06a - Oberster Gerichtshof, 14 Dezember 2006

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.12Os136/06a

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat am 14. Dezember 2006 durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Schwab als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner und Dr. Lässig als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Brandstetter als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Mag. Arthur L***** wegen des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB und weiterer strafbarer Handlungen, AZ 053 Hv 128/05p des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, über die Grundrechtsbeschwerde des Beschuldigten gegen den Beschluss des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 30. Oktober 2006 in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 12Os136/06a - Oberster Gerichtshof, 14 Dezember 2006

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

14.12.2006

Geschäftszahl

12Os136/06a

Kopf

Der...

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