Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Iris G*****, vertreten durch Dr. Richard Weber, Rechtsanwalt in Zeltweg, gegen die beklagte Partei Werner G*****, vertreten durch Mag. Siegfried Riegler, Rechtsanwalt in Knittelfeld, wegen (restlich) EUR 17.844,10 sA, über die „außerordentliche Revision" der beklagten Partei gegen das Urteil des Landesgerichtes Leoben als Berufungsgericht vom 2. Mai 2006, GZ 2 R 35/06f, 2 R 38/06x-52, womit das Urteil des Bezirksgerichtes Knittelfeld vom 11. Jänner 2006, GZ 3 C 14/03a-45, abgeändert wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss
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Auszug
Entscheidungstext 7Ob248/06f - Oberster Gerichtshof, 29 November 2006
GerichtOGHEntscheidungsdatum29.11.2006Geschäftszahl7Ob248/06fKopfDer Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende sow...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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