Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Univ. Doz. Dr. Bydlinski sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Krüger und Mag. Thomas Maurer-Mühlleitner in der Arbeitsrechtssache des Antragstellers Österreichischer Gewerkschaftsbund/Gewerkschaft Handel, Transport, Verkehr, 1010 Wien, Teinfaltstraße 7, vertreten durch Dr. Walter Silbermayr, Rechtsanwalt in Wien, gegen die Antragsgegner 1. Wirtschaftskammer Österreich/Fachverband für das Güterbeförderungsgewerbe, 1040 Wien, Wiedner Hauptstraße 68, und 2. Wirtschaftskammer Österreich/Fachverband der Autobusunternehmungen, 1040 Wien, Wiedner Hauptstraße 63, wegen Feststellung gemäß § 54 Abs 2 ASGG, in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss
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Auszug
Entscheidungstext 9ObA92/06d - Oberster Gerichtshof, 18 Oktober 2006
GerichtOGHEntscheidungsdatum18.10.2006Geschäftszahl9ObA92/06dKopfDer Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Univ. Doz. Dr. Bydlinski sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Krüger und Mag. Thomas Maurer-Mühlleitner in der Arbeitsrechtssache des Antragstellers Österreichischer Gewerkschaftsbund/Gewerkschaft Handel, Transport, Verkehr, 1010 Wien, Teinfaltstraße 7, vertreten durch Dr. Walter Silbermayr, Rechtsanwalt in Wien, gegen die Antragsgegner 1. Wirtschaftskammer Österreich/Fachverband für das Güterbeförderungsgewerbe, 1040 Wien, Wiedner Hauptstraße 68, und 2. Wirtschaftskammer Österreich/Fachverband der Autob...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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