Entscheidungstext 6Ob193/05h - Oberster Gerichtshof, 12 Oktober 2006

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.6Ob193/05h

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dagmar I*****, vertreten durch Dr. Gert Kleinschuster, Rechtsanwalt in Graz, gegen die beklagte Partei Verlassenschaft nach dem am 9. Mai 2002 verstorbenen Dr. Anton C*****, vertreten durch den Verlassenschaftskurator Dr. Robert Wiesler, Rechtsanwalt in Graz, wegen Aufkündigung, über die außerordentliche Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz vom 2. Juni 2005, GZ 3 R 60/05y-47, in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 6Ob193/05h - Oberster Gerichtshof, 12 Oktober 2006

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

12.10.2006

Geschäftszahl

6Ob193/05h

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, ...

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