Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin K***** OEG, *****, vertreten durch Dr. Stephan Duschel und Mag. Klaus Hanten, Rechtsanwälte in Wien, wider die Antragsgegnerin Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur in Wien 1., Singerstraße 17-19, wegen 6.940,76 EUR sA, folgenden
Beschlussgefasst:Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Entscheidungstext 1Nc89/06p - Oberster Gerichtshof, 30 August 2006
GerichtOGHEntscheidungsdatum30.08.2006Geschäftszahl1Nc89/06pKopfDer Oberste Gerichtshof hat durch den Se...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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