Entscheidungstext 1Nc89/06p - Oberster Gerichtshof, 30 August 2006

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.1Nc89/06p

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin K***** OEG, *****, vertreten durch Dr. Stephan Duschel und Mag. Klaus Hanten, Rechtsanwälte in Wien, wider die Antragsgegnerin Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur in Wien 1., Singerstraße 17-19, wegen 6.940,76 EUR sA, folgenden

                               Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 1Nc89/06p - Oberster Gerichtshof, 30 August 2006

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

30.08.2006

Geschäftszahl

1Nc89/06p

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Se...

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