Entscheidungstext 9ObA70/06v - Oberster Gerichtshof, 11 August 2006

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.9ObA70/06v

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Dr. Christian M*****, vertreten durch Freimüller/Noll/Obereder/Pilz & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei Stadt Wien, Rathaus, 1080 Wien, vertreten durch Dr. Wolfgang Heufler, Rechtsanwalt in Wien, wegen Feststellung (EUR 36.336,42), über den außerordentlichen Revisionsrekurs der klagenden Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Wien als Rekursgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 20. April 2006, GZ 9 Ra 38/06h-52, den Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 9ObA70/06v - Oberster Gerichtshof, 11 August 2006

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

11.08.2006

Geschäftszahl

9ObA70/06v

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Dr. C...

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