Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat als Rekursgericht in Kartellrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Birgit Langer als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Gerhard Kuras und Univ. Doz. Dr. Georg Kodek in der Kartellrechtssache der Antragstellerin Bundeswettbewerbsbehörde, 1020 Wien, Praterstraße 31, wider die Antragsgegnerin G***** GmbH, *****, vertreten durch Ramsauer Rechtsanwälte GmbH in Salzburg, wegen der Untersagung der Durchführung einer vertikalen Vertriebsbindung, über den Kostenrekurs der Antragsgegnerin gegen die Bestimmung der Rahmengebühr im Beschluss des Oberlandesgerichtes Wien als Kartellgericht vom 2. Dezember 2005, GZ 25 Kt 305/05-12, den Beschluss
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Auszug
Entscheidungstext 16Ok2/06 - Oberster Gerichtshof, 04 Juli 2006
GerichtOGHEntscheidungsdatum04.07.2006Geschäftszahl16Ok2/06KopfDer Oberste Gerichtshof hat als Rekursgericht in Kartellrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Birgit Langer als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Gerhard Kuras und Univ. Doz. Dr. Georg Kodek in der Kartellrechtssache der Antragstellerin Bundeswettbewerbsbehörde, 1020 Wien, Praterstraße 31, wider die Antragsgegnerin G***** GmbH, *****, vertreten durch Ramsauer Rechtsanwälte GmbH in Salzburg, wegen der Untersagung der Durchführu...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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