Entscheidungstext 6Ob113/06w - Oberster Gerichtshof, 29 Juni 2006

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.6Ob113/06w

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Werner U*****, als Masseverwalter über das Vermögen der Ing. Paul T*****, gegen die beklagte Partei O*****, vertreten durch Dr. Hans Estermann, Rechtsanwalt in Mattighofen, wegen Feststellung (Revisionsinteresse 21.349,04 EUR), über die außerordentliche Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Linz als Berufungsgericht vom 17. März 2006, GZ 4 R 57/06i-14, den Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 6Ob113/06w - Oberster Gerichtshof, 29 Juni 2006

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

29.06.2006

Geschäftszahl

6Ob113/06w

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr...

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