Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Peter Ammer und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Dr. Hans F*****, vertreten durch Freimüller/Noll/Obereder/Pilz & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei S*****AG *****, vertreten durch CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte in Wien, wegen Feststellung, über die außerordentliche Revisionen beider Parteien gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 24. Februar 2006, GZ 7 Ra 174/05t-17, den Beschluss
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Auszug
Entscheidungstext 9ObA46/06i - Oberster Gerichtshof, 07 Juni 2006
GerichtOGHEntscheidungsdatum07.06.2006Geschäftszahl9ObA46/06iKopfDer Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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Beteiligungen
BETRIFFT
- Rechtssätz RS0017049 - Oberster Gerichtshof, 25 April 1972
- Rechtssätz 6Ob558/83; - Oberster Gerichtshof, 03 Mai 1984
ERWÄHNT von
