Entscheidungstext 9ObA46/06i - Oberster Gerichtshof, 07 Juni 2006

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.9ObA46/06i

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Peter Ammer und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Dr. Hans F*****, vertreten durch Freimüller/Noll/Obereder/Pilz & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei S*****AG *****, vertreten durch CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte in Wien, wegen Feststellung, über die außerordentliche Revisionen beider Parteien gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 24. Februar 2006, GZ 7 Ra 174/05t-17, den Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 9ObA46/06i - Oberster Gerichtshof, 07 Juni 2006

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

07.06.2006

Geschäftszahl

9ObA46/06i

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie ...

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