Entscheidungstext 3Ob101/06h - Oberster Gerichtshof, 30 Mai 2006

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.3Ob101/06h

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner, Dr. Prückner, Dr. Sailer und Dr. Jensik als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers und Gegners der gefährdeten Partei Vladimir M*****, vertreten durch MMMag. DDDr. Dieter G. Kindel und MMag. DDr. Klaus H. Kindel, Rechtsanwälte in Wien, wider die Antragsgegnerin und gefährdete Partei Elica K*****, früher M*****, vertreten durch Dr. Thomas Herzka, Rechtsanwalt in Wien, wegen Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens (hier: Erlassung einer einstweiligen Verfügung), infolge außerordentlichen Revisionsrekurses der gefährdeten Partei gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 8. März 2006, GZ 43 R 86/06z-35, womit der Beschluss des Bezirksgerichts Josefstadt vom 7. Dezember 2005, GZ 16 C 11/05a-27, abgeändert wurde, den Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 3Ob101/06h - Oberster Gerichtshof, 30 Mai 2006

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

30.05.2006

Geschäftszahl

3Ob101/06h

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichts...

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