Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner, Dr. Prückner, Dr. Sailer und Dr. Jensik als weitere Richter in der Adoptionssache der Antragsteller 1. Raj K*****, 2. Manju K*****, und 3. Sandeep K*****, alle vertreten durch Dr. Christian Böhm und Dr. Axel Reckenzaun, Rechtsanwälte in Graz, infolge Revisionsrekurses der Antragsteller gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz als Rekursgericht vom 7. März 2006, GZ 2 R 57/06a-12, womit der Beschluss des Bezirksgerichts Graz vom 31. Jänner 2006, GZ 14 P 283/05g-8, bestätigt wurde, den Beschluss
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Auszug
Entscheidungstext 3Ob109/06k - Oberster Gerichtshof, 30 Mai 2006
GerichtOGHEntscheidungsdatum30.05.2006Geschäftszahl3Ob109/06kKopfDer Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner, Dr. Prückner, Dr. Sailer und Dr. Jensik als weitere Richter in der Adop...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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