Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der außerstreitigen Rechtssache der Antragstellerin Andrea B*****, vertreten durch Dr. Georg Uher, Rechtsanwalt in Mistelbach, gegen den Antragsgegner Leopold B*****, vertreten durch Dr. Harald Hauer, Rechtsanwalt in Wien, wegen Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses des Antragsgegners gegen den Beschluss des Landesgerichtes Korneuburg als Rekursgericht vom 5. Jänner 2006, GZ 25 R 6/06v-46, in der Fassung des Ergänzungsbeschlusses vom 21. März 2006, GZ 25 R 6/06v-49, den Beschluss
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Auszug
Entscheidungstext 10Ob29/06x - Oberster Gerichtshof, 22 Mai 2006
GerichtOGHEntscheidungsdatum22.05.2006Geschäftszahl10Ob29/06xKopfDer Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Felli...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Beteiligungen
BETRIFFT
- Rechtssätz RS0008866 - Oberster Gerichtshof, 23 März 1976
- Rechtssätz 10Ob29/06x; - Oberster Gerichtshof, 22 Mai 2006
ERWÄHNT von
