Entscheidungstext 10Ob29/06x - Oberster Gerichtshof, 22 Mai 2006

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.10Ob29/06x

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der außerstreitigen Rechtssache der Antragstellerin Andrea B*****, vertreten durch Dr. Georg Uher, Rechtsanwalt in Mistelbach, gegen den Antragsgegner Leopold B*****, vertreten durch Dr. Harald Hauer, Rechtsanwalt in Wien, wegen Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses des Antragsgegners gegen den Beschluss des Landesgerichtes Korneuburg als Rekursgericht vom 5. Jänner 2006, GZ 25 R 6/06v-46, in der Fassung des Ergänzungsbeschlusses vom 21. März 2006, GZ 25 R 6/06v-49, den Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 10Ob29/06x - Oberster Gerichtshof, 22 Mai 2006

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

22.05.2006

Geschäftszahl

10Ob29/06x

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Felli...

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