Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat am 9. Mai 2006 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Holzweber als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Philipp, Hon. Prof. Dr. Schroll, Hon. Prof. Dr. Kirchbacher und Mag. Hetlinger als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Hennrich als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Günther D***** wegen des Verbrechens des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB aF und anderer strafbarer Handlungen, AZ 032 Hv 162/05h des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss
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Auszug
Entscheidungstext 14Os30/06b - Oberster Gerichtshof, 09 Mai 2006
GerichtOGHEntscheidungsdatum09.05.2006Geschäftszahl14Os30/06bKopfDer Oberste Gerichtshof ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
