Entscheidungstext 15Os22/06h - Oberster Gerichtshof, 19 April 2006

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.15Os22/06h

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat am 19. April 2006 durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Schmucker als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Danek, Hon. Prof. Dr. Kirchbacher, Dr. Solé und Mag. Lendl als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Hennrich als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Günther S***** wegen des Verbrechens des räuberischen Diebstahls nach §§ 127, 131 erster Fall StGB über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz als Schöffengericht vom 15. Dezember 2005, GZ 9 Hv 195/05f-10, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss

gefasst:

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Entscheidungstext 15Os22/06h - Oberster Gerichtshof, 19 April 2006

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

19.04.2006

Geschäftszahl

15Os22/06h

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 19. April 2006 durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Schmucker als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Danek, Hon. Prof....

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes


Wenn Sie bereits Kunde von vLex sind, hier zugreifen