Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Anton *****, vertreten durch Dr. Teja H. Kapsch, Rechtsanwalt in Graz, wider die beklagte Partei L***** Gesellschaft mbH, *****, vertreten durch Brunner § Kohlbacher Advokatur Gesellschaft mbH in Graz, wegen Aufkündigung, infolge Delegierungsantrags der beklagten Partei gemäß § 9 Abs 4 AHG den Beschluss
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Auszug
Entscheidungstext 1Nc42/06a - Oberster Gerichtshof, 05 April 2006
GerichtOGHEntscheidungsdatum05.04.2006Geschäftszahl1Nc42/06aKopfDer Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Ger...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
