Entscheidungstext 1Ob233/05d - Oberster Gerichtshof, 07 März 2006

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.1Ob233/05d

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner, Univ. Doz. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei B*****, vertreten durch Schmidtmayr Sorgo Wanke, Rechtsanwälte OEG in Wien, gegen die beklagte und Gegnerin der gefährdeten Partei S*****, vertreten durch Dr. Friedrich Schwank, Rechtsanwalt in Wien, wegen Unterlassung (Streitwert EUR 80.000), über den außerordentlichen Revisionsrekurs der beklagten und Gegnerin der gefährdeten Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Wien als Rekursgericht vom 29. August 2005, GZ 5 R 99/05y-32, womit der Beschluss des Handelsgerichts Wien vom 18. März 2005, GZ 11 Cg 8/04w-25, bestätigt wurde, den Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 1Ob233/05d - Oberster Gerichtshof, 07 März 2006

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

07.03.2006

Geschäftszahl

1Ob233/05d

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner, Univ. Doz. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei B*****, vertreten durch Schmidtmayr Sorgo Wanke, Rechtsanwälte OEG in Wien, gegen die beklagte und Gegnerin der gefährdeten Partei S*****, vertreten durch Dr. Friedrich Schwank, Rechtsanwalt in Wien, wegen Unterlassung (Streitwert EUR 80.000), über den außerordentlichen Revisionsrekurs der beklagten und Gegnerin der gefährdeten Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Wien als Rekursgericht vom 29. August 2005, GZ 5 R 99/05y-32, womit der Beschluss des Handelsgerichts Wien vom 18. März 2005, GZ 11 Cg 8/04w-25, bestätigt wurde, den Beschluss

gefasst:

Spruch

Der außerordentliche Revisionsrekurs der beklagten und Gegnerin der gefährdeten P...

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