Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat am 12. Jänner 2006 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schindler als Vorsitzenden sowie durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Holzweber und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner, Dr. Schwab und Dr. Lässig als weitere Richter, in Gegenwart des Richteramtsanwärters MMag. Popelka als Schriftführer, in der Strafsache gegen Blerim H***** wegen des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1, Abs 2 vierter Fall StGB und einer weiteren strafbaren Handlung über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Angeklagten sowie die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Geschworenengerichtes beim Landesgericht Feldkirch vom 23. September 2005, GZ 23 Hv 113/05h-41, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss
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Auszug
Entscheidungstext 12Os144/05a - Oberster Gerichtshof, 12 Januar 2006
GerichtOGHEntscheidungsdatum12.01.2006Geschäftszahl12Os144/05aKopfDer Oberste Gerichtshof hat am 12. Jänner 2006 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schindler als Vorsitzenden sowie durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Holzweber und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
