Entscheidungstext 8Nc54/05s - Oberster Gerichtshof, 03 Oktober 2005

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.8Nc54/05s

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende und durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek als weitere Richter im Konkurs über das Vermögen der Dr. Adriana-Teodora S*****, vertreten durch Frischenschlager und Gallistl, Rechtsanwälte in Linz, über den Delegierungsantrag der Schuldnerin den Beschluss

gefasst:

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Entscheidungstext 8Nc54/05s - Oberster Gerichtshof, 03 Oktober 2005

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

03.10.2005

Geschäftszahl

8Nc54/05s

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als ...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes