Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende und durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek als weitere Richter im Konkurs über das Vermögen der Dr. Adriana-Teodora S*****, vertreten durch Frischenschlager und Gallistl, Rechtsanwälte in Linz, über den Delegierungsantrag der Schuldnerin den Beschluss
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Auszug
Entscheidungstext 8Nc54/05s - Oberster Gerichtshof, 03 Oktober 2005
GerichtOGHEntscheidungsdatum03.10.2005Geschäftszahl8Nc54/05sKopfDer Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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