Entscheidungstext 7Ob200/05w - Oberster Gerichtshof, 28 September 2005

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.7Ob200/05w

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei I*****, vertreten durch Doralt, Seist, Csoklich Rechtsanwälte Partnerschaft in Wien, gegen die beklagte Partei Rudolf B*****, vertreten durch Dr. Heide Schubert, Rechtsanwältin in Wien als Verfahrenshelferin, wegen EUR 106.062,57 sA und Räumung (Revisionsinteresse EUR 84.805,99), über die außerordentliche Revision des Beklagten gegen das Teilurteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien als Berufungsgericht vom 27. April 2005, GZ 39 R 83/05b-110, den Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 7Ob200/05w - Oberster Gerichtshof, 28 September 2005

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

28.09.2005

Geschäftszahl

7Ob200/05w

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes ...

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