Entscheidungstext 5Ob189/05p - Oberster Gerichtshof, 30 August 2005

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.5Ob189/05p

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann, Dr. Hurch, Dr. Kalivoda und Dr. Höllwerth als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragstellerin Tamara K*****, vertreten durch Dr. Nikolaus Ender, öffentlicher Notar in Bregenz, wegen Eintragung einer Reallast in der EZ 165 Grundbuch *****, über den Revisionsrekurs der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landesgerichtes Feldkirch als Rekursgericht vom 15. Juni 2005, AZ 4 R 158/05y, womit der Beschluss des Bezirksgerichtes Bezau vom 29. April 2005, TZ 1000/05-3, bestätigt wurde, nachstehenden

                               Beschluss

gefasst:

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Auszug


Entscheidungstext 5Ob189/05p - Oberster Gerichtshof, 30 August 2005

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

30.08.2005

Geschäftszahl

5Ob189/05p

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann, Dr. Hurch, Dr. Kalivoda und Dr. Höllwerth als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragstellerin Tamara K*****, vertreten durch Dr. Nikolaus Ender, öffentlicher Notar in Bregenz, wegen Eintragung einer Reallast in der EZ 165 Grundbuch *****, über den Revisionsrekurs der Antragstellerin gegen den Beschluss des ...

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