Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Baumann, Dr. Hurch, Dr. Kalivoda und Dr. Höllwerth als weitere Richter in der Grundbuchssache des Antragstellers Rene D*****, vertreten durch Dr. Wolfgang Albrecht, öffentlicher Notar in Neumarkt, wegen Vormerkung des Eigentumsrechts ob der Liegenschaft EZ *****, über den Revisionsrekurs des Antragstellers gegen den Beschluss des Landesgerichts Salzburg als Rekursgericht vom 24. Februar 2005, AZ 53 R 563/04g, mit welchem der Beschluss des Bezirksgerichts Salzburg vom 25. Oktober 2004, TZ 9810/04, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluss
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Auszug
Entscheidungstext 5Ob91/05a - Oberster Gerichtshof, 30 August 2005
GerichtOGHEntscheidungsdatum30.08.2005Geschäftszahl5Ob91/05aKopfDer Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Baumann, Dr. Hurch, Dr. Kalivoda und Dr. Höllwerth als weitere Richter in der Grundbuchssache des Antragstellers Rene D*****, vertreten durch Dr. Wolfgang Albrecht, öffentlicher Notar in Neumarkt, wegen Vormerkung des Eigentumsrechts ob der Liegenschaft EZ *****, über den Revisionsrekurs des Antragstellers gegen den Beschluss des Landesgerichts Salzburg als Rekursgericht vom 24. Februar 2005, AZ 53 R 563/04g, mit welchem der Beschluss des Bezirksgerichts Salzburg vom 25. Oktober 2004, TZ 9810/04, bestätigt wur...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
